Internationales Wachstum

Franchise

Beantragen Sie die Einrichtung einer lokalen Bozbay-Franchise-Niederlassung in dem zugelassenen Gebiet. Das Modell ist so konzipiert, dass die zentrale Produktion und Qualitätskontrolle in der Türkei erfolgen, während die Marktentwicklung und die Kundenbetreuung in der lokalen Niederlassung stattfinden.

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Internationaler Franchisevertrag

BOZBAY – INTERNATIONALES FRANCHISE-GESCHÄFTSMODELL UND -VERTRAG BOZBAY – Rahmenvertrag für ein siebenjähriges grenzüberschreitendes Franchise-Modell

RECHTLICHER HINWEIS

Dieses Dokument ist eine umfassende geschäftliche und rechtliche Vorlage für grenzüberschreitende Franchise-Beziehungen. Die Vorschriften zu Franchise-Vorabinformationen, Handelsvertretungen, Steuern, Arbeitsrecht, Datenschutz, Devisen, Wettbewerb, elektronische Signaturen und Markenrecht variieren je nach Land. Vor der Unterzeichnung oder Verwendung dieses Dokuments sollte es von zugelassenen Rechtsanwälten in der Türkei und im Land des Franchisenehmers geprüft und an die lokalen Rechtsvorschriften angepasst werden. Keine der Bestimmungen in dieser Vorlage garantiert die uneingeschränkte Anwendbarkeit in jedem Land.

VERSION 1.0 | 2026

DOKUMENTSTRUKTUR

• ABSCHNITT I — GESCHÄFTSMODELL UND GEGENSEITIGE VORTEILE • KAPITEL II — VORABGENEHMIGUNG ZUR GRÜNDUNG EINER FRANCHISE-NIEDERLASSUNG • KAPITEL III — INTERNATIONALER FRANCHISE-VERTRAG • KAPITEL IV — ANHÄNGE, UNTERSCHRIFTEN UND ANWENDUNGSFORMULARE

PARTEIEN

Partei A / FRANCHISE-GEBER Partei B / FRANCHISE-NEHMER Handelsname BOZBAY __________________________ ____________________________ Handelsregisternummer BOZBAY __________________________ ____________________________ Eingetragene Anschrift BOZBAY __________________________ ____________________________ Bevollmächtigter Vertreter BOZBAY __________________________ ____________________________ Offizielle E-E-Mail BOZBAY __________________________ ____________________________ Land / Region BOZBAY __________________________ ____________________________ Gültigkeitsdatum BOZBAY __________________________ ____________________________

Laufzeit: sieben (7) Jahre, vorbehaltlich der Anpassungs- und Kündigungsrechte

KAPITEL I – ARBEITSMODELL UND GEGENSEITIGE VORTEILE

1. Art des Modells

Das Modell basiert auf der Gründung einer lokal betriebenen BOZBAY-Franchise-Niederlassung in der zugelassenen Region. Der Franchisenehmer erschließt den Markt, betreibt die lokale Niederlassung, generiert potenzielle Kunden, organisiert Termine und pflegt die Kundenbeziehungen vor Ort. BOZBAY Türkei fungiert als zentrales technisches, strategisches, kreatives und produktionstechnisches Zentrum und ist für den Umfang, die Preisgestaltung, die Anwendungsstandards, die Qualitätskontrolle und die endgültige Lieferung verantwortlich.

2. Partei A – BOZBAY Türkei

Partei A ist Eigentümer oder hat die beherrschende Kontrolle über den Namen „BOZBAY“, die Marken, die visuelle Identität, die Website-Architektur, das Social-Media-System, das Know-how, die Dienstleistungsmethodik, die Vorlagen, die Betriebsstandards, die Schulungsunterlagen, die Preisrahmen sowie das zentrale Umsetzungsteam.

3. Partei B – Lokaler Franchisenehmer

Partei B ist eine unabhängige juristische Person mit Sitz in einem zugelassenen Land. Sie finanziert und betreibt die lokale Niederlassung, beschäftigt lokales Personal, trägt die Kosten für das lokale Werbebudget, erschließt den Markt, erfasst alle potenziellen Kunden im zugelassenen CRM-System und hält sich an die BOZBAY-Standards.

4. Der Nutzen von BOZBAY

BOZBAY expandiert international unter Wahrung der zentralen Umsetzung, der technischen Kontrolle, der Rechte am geistigen Eigentum und der Qualitätsstandards. BOZBAY erhält sechzig Prozent (60 %) der im Finanzanhang definierten ausschüttungsfähigen Projekteinnahmen.

5. Vorteile für den Franchisenehmer

Der Franchisenehmer tritt in den Markt ein, ohne alle kreativen und technischen Abteilungen vor Ort von Grund auf neu aufbauen zu müssen – stattdessen stehen ihm eine etablierte Marke, ein integriertes Dienstleistungsportfolio, ein zentrales Umsetzungsteam, Vertriebsinstrumente, technische Unterstützung bei Besprechungen, Schulungen sowie dokumentierte Betriebsabläufe zur Verfügung.

6. Kundenreise

Lead-Erfassung → Qualifizierung → Kennenlerngespräch → obligatorisches gemeinsames technisches Treffen → Bedarfsanalyse → von BOZBAY genehmigter Umfang und Angebot → Vertrag und Anzahlung → Projektstart → zentrale Umsetzung → Qualitätsfreigabe → Übergabe → Zahlungseinzug, Berichterstattung und Verlängerung.

7. Obligatorische gemeinsame Sitzungen

Der Franchisenehmer kann die grundlegenden Informationsgespräche eigenständig führen. An jedem Gespräch, das technische Beratung, Strategie, Verpflichtungserklärungen, die endgültige Preisgestaltung, den Projektumfang, den Zeitrahmen, Verhandlungen oder verbindliche Erklärungen umfasst, muss ein bevollmächtigter Vertreter von BOZBAY persönlich oder online teilnehmen.

8. Ertragsprinzip

Die ausschüttungsfähigen Projekteinnahmen werden zu 60 % an BOZBAY Türkei und zu 40 % an den Franchisenehmer aufgeteilt. Die Berechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der tatsächlich eingezogenen Beträge, nach Abzug von Steuern, Rückerstattungen, werblichen Ausgaben des Kunden und zuvor genehmigten direkten Projektkosten Dritter.

9. Verpflichtung zum lokalen Marketing

Der Franchisenehmer stellt auf eigene Kosten ein regelmäßiges monatliches Budget für lokale Werbung und Marktentwicklung bereit. Das anfängliche Mindestbudget und der Kampagnenplan sind in Anhang 5 aufgeführt und werden von BOZBAY genehmigt. Werbekonten, Werbemittel, Zielgruppen und die Berichterstattung unterliegen der Marken- und Qualitätsprüfung durch BOZBAY.

10. Grundsatz der zentralen Umsetzung

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BOZBAY werden alle Aktivitäten in den Bereichen Strategie, Design, Digital, Medien, Geschäftsentwicklung und Projektentwicklung über BOZBAY Türkei abgewickelt oder unterliegen dessen Kontrolle. Der Franchisenehmer darf die Dienstleistungen von BOZBAY nicht ohne Genehmigung an externe Anbieter vergeben, umbenennen oder lokal kopieren.

KAPITEL II – VORABGENEHMIGUNG ZUR ERÖFFNUNG EINER FRANCHISE-NIEDERLASSUNG

Zweck: Diese vorläufige Genehmigung bestätigt, dass BOZBAY dem potenziellen Franchisenehmer die Erlaubnis erteilt, mit der Prüfung des vorgeschlagenen Gebiets, den Vorbereitungen für die Unternehmensgründung, der Auswahl eines Büros, der Erstellung eines Geschäftsplans, den Bank- und Genehmigungsverfahren sowie der Planung der Eröffnung zu beginnen. Keine sofortige Markenlizenz: Diese Genehmigung gewährt allein noch kein Recht zur öffentlichen Nutzung des Namens, des Logos, der Domainnamen, der Social-Media-Seiten, der Kundenmaterialien oder der Markenidentität von BOZBAY. Die Nutzung beginnt erst mit der Unterzeichnung des endgültigen Vertrags, der Zahlung der vereinbarten Gebühren, dem Abschluss der Schulungen und der Ausstellung der schriftlichen Eröffnungsbescheinigung. Voraussetzungen: Der Bewerber muss die rechtliche und finanzielle Prüfung abschließen, die wirtschaftlich Berechtigten offenlegen, Unternehmensunterlagen vorlegen, geeignete Büroräumlichkeiten bereitstellen, einen qualifizierten Büroleiter und einen Verantwortlichen für die Geschäftsentwicklung ernennen, einen 12-monatigen Marketingplan und ein Budget vorlegen, die Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnen und die BOZBAY-Compliance-Prüfung bestehen. Gültigkeit Die Vorabgenehmigung gilt für neunzig (90) Tage, sofern sie nicht schriftlich verlängert wird. Fällt die Prüfung negativ aus oder missbraucht der Bewerber vertrauliche Informationen oder den Namen BOZBAY, kann BOZBAY die Genehmigung vor Abschluss des endgültigen Vertrags widerrufen. Keine Exklusivität Sofern BOZBAY dies nicht ausdrücklich schriftlich festlegt, wird in der Vorphase keine regionale Exklusivität gewährt. WICHTIG: Diese Vorabgenehmigung ersetzt nicht den endgültigen Franchisevertrag und berechtigt nicht zur öffentlichen Nutzung der Marke BOZBAY, solange keine Eröffnungsbescheinigung ausgestellt wurde.

KAPITEL III – INTERNATIONALER FRANCHISE-VERTRAG

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

Vertrag, zugelassener Bereich, Markenvermögenswerte, Kunde, vertrauliche Informationen, ausschüttbare Projekteinnahmen, Franchisesystem, Bruttoeinnahmen, geistiges Eigentum, Know-how, Lead, lokale Niederlassung, Handbuch, Projekt, Dienstleistungen und Laufzeit sind grundlegende Begriffe. Die Anhänge sind integraler Bestandteil des Vertrags.

Artikel 2 – Erteilung des Franchise-Rechts

BOZBAY gewährt dem Franchisenehmer für die Laufzeit ein beschränktes, widerrufbares, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, in der Region eine einzige zugelassene BOZBAY-Service-Franchise-Niederlassung zu betreiben und die zugelassenen Markenelemente ausschließlich im Rahmen der genehmigten Dienstleistungen und Kanäle zu nutzen.

Artikel 3 – Laufzeit

Der Vertrag tritt am Datum des Inkrafttretens in Kraft und läuft sieben (7) Jahre, sofern er nicht zuvor gekündigt wird. Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch; sie setzt eine schriftliche Bestätigung, die vollständige Einhaltung der Vertragsbedingungen, die Begleichung aller Verbindlichkeiten, eine aktuelle Schulung sowie die Unterzeichnung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Vertrags von BOZBAY voraus.

Artikel 4 – Unabhängige Parteien

Der Franchisenehmer ist ein unabhängiger Auftragnehmer und trägt die Verantwortung für seine eigenen rechtlichen, steuerlichen, arbeitsrechtlichen, mietrechtlichen und betrieblichen Verpflichtungen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, entsteht dadurch weder eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Geschäftsverhältnis noch eine Befugnis, im Namen von BOZBAY zu handeln.

Artikel 5 – Gebiet und Ausschließlichkeit

Die regionalen Rechte sind auf das in Anhang 1 genannte Land, die Stadt oder die Region beschränkt. Die Gewährung von Exklusivrechten ist an Mindestanforderungen hinsichtlich Leistung, Compliance, Berichterstattung und Zahlung gebunden. Bei erheblicher oder wiederholter mangelnder Leistung kann BOZBAY den Status der Region in einen nicht-exklusiven Status umwandeln.

Artikel 6 – Einrichtung des Büros

Der Franchisenehmer verfügt über ein professionelles Büro, die erforderlichen rechtlichen Eintragungen, die notwendigen Genehmigungen, geeignete Besprechungsräume, eine sichere Internetverbindung, ein genehmigtes Firmenschild, offizielle E-Mail-Konten, Zugriff auf das CRM-System sowie ein ausreichendes Team vor Ort. Ein Umzug oder die Eröffnung eines zusätzlichen Büros ist ohne schriftliche Genehmigung nicht zulässig.

Artikel 7 – Lokales Team

Das Kernteam besteht aus einem Büroleiter sowie einem Mitarbeiter für Geschäftsentwicklung oder Vertrieb. Je nach Marktgröße können weitere Rollen erforderlich sein. Alle Mitarbeiter und Auftragnehmer unterzeichnen Vertraulichkeits-, Datensicherheits- und Urheberrechtsvereinbarungen.

Artikel 8 – Dienstleistungen

Zu unseren Dienstleistungen gehören: Design und Produktentwicklung, Innenarchitektur und Möbeldesign, Markenstrategie und Branding, Grafikdesign, Marketing und Social Media, Fotografie, Video und Produktion, Web, E-Commerce, Apps sowie UI/UX, CRM-Integration, Geschäftsentwicklung, Export, Lead-Generierung sowie Projektentwicklung einschließlich Leistungsbeschreibung (BOQ), Aufmaß, Kostenkalkulation und technischer Unterlagen.

Artikel 9 – Zentrale technische Kontrolle

Die endgültige Entscheidungsgewalt in Bezug auf den technischen Umfang, die Durchführbarkeit, das Team, die Methode, die Qualität, die Dauer, die Lieferungen, die Grenzen der Überarbeitung und die endgültige Freigabe liegt bei BOZBAY. Der Franchisenehmer darf keine technischen Zusagen machen oder einen Umfang ohne Genehmigung akzeptieren.

§ 10 – Vertrieb und CRM

Jeder Lead, jedes Meeting, jedes Angebot, jeder Vertrag, jede Rechnung, jede Zahlung und jede Nachverfolgungsmaßnahme wird rechtzeitig und korrekt im genehmigten CRM erfasst. Vorgänge, die nicht im CRM erfasst werden, können als nicht autorisiert gelten und begründen keinen Anspruch auf Umsatzbeteiligung.

Artikel 11 – Sitzungen und Vertretung

Der Franchisenehmer kann Werbemaßnahmen durchführen und Vorabinformationen einholen. Bei der technischen Bestandsaufnahme, der Lösungsplanung, dem endgültigen Angebot, wichtigen Verhandlungen, Änderungen des Leistungsumfangs und der Projektabnahme ist die Beteiligung von BOZBAY zwingend erforderlich. Nur befugte Personen dürfen verbindliche Unterschriften leisten oder Zusagen abgeben.

§ 12 – Angebote und Verträge

Alle offiziellen Angebote, Rabatte, Zahlungspläne, Lieferzusagen und Kundenverträge bedürfen der Genehmigung durch BOZBAY. Der Franchisenehmer darf keine Nebenabreden treffen, keine geheimen Rabatte oder Vergütungen gewähren und keine kostenlosen Leistungen zusagen.

Artikel 13 – Einnahmenanteil und Vereinbarung

Gemäß Anhang 4 entfallen 60 % der ausschüttungsfähigen Projekteinnahmen auf BOZBAY und 40 % auf den Franchisenehmer. Die Vereinbarung basiert nicht auf der Rechnungsstellung, sondern auf dem Zahlungseingang. Das monatliche Projektabgleichsformular enthält Angaben zu Zahlungseingängen, Steuern, Rückerstattungen, genehmigten Kosten, dem netto ausschüttungsfähigen Betrag und den Anteilen der Parteien.

§ 14 – Inkasso und Bankgeschäfte

Das bevorzugte Modell ist die zentrale Einziehung. Falls eine lokale Einziehung erforderlich ist, wird der Betrag auf das angegebene Firmenkonto überwiesen, unverzüglich gemeldet und der BOZBAY-Anteil innerhalb der in Anhang 4 festgelegten Frist überwiesen. Bei Verzögerungen kann BOZBAY die Lieferung aussetzen.

Artikel 15 – Lokale Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

Die Kosten für lokale monatliche Werbung, Medienkauf, Veranstaltungen, Sponsoring und Marktentwicklung gehen, sofern nicht anders vereinbart, zu Lasten des Franchisenehmers. Kampagnen werden auf der Grundlage genehmigter Materialien und Abrechnungen durchgeführt; BOZBAY kann die Leistung überprüfen und Korrekturen verlangen.

Artikel 16 – Gebühren und Steuern

Die anfängliche Franchisegebühr sowie Beiträge für Schulungen, Verlängerungen, Technologie oder Marketing sind in Anhang 4 aufgeführt. Jede Partei trägt die ihr auferlegten Steuern. Quellensteuer, Mehrwertsteuer, Zollgebühren und Überweisungskosten werden gesetzeskonform und transparent dokumentiert.

§ 17 – Markenlizenz

Alle Rechte an den BOZBAY-Marken liegen bei BOZBAY. Die Lizenz ist hinsichtlich Laufzeit, Gebiet, genehmigter Dienstleistungen und Vertriebskanäle beschränkt. Der Franchisenehmer hält sich an das Markenhandbuch, legt Materialien zur Genehmigung vor und unterbindet unverzüglich jede unbefugte Nutzung.

Artikel 18 – Websites, Domainnamen und soziale Medien

Domainnamen, Websites, Landingpages, Social-Media-Profile, Werbekonten und digitale Assets, die den Namen „BOZBAY“ enthalten, werden mit den von BOZBAY kontrollierten Daten erstellt oder genehmigt. BOZBAY verfügt stets über Administratorrechte. Im Falle einer Kündigung werden alle Assets und Passwörter unentgeltlich übertragen.

Artikel 19 – Geistiges Eigentum und Werke

BOZBAY ist Eigentümer des bereits vorhandenen und weiterentwickelten Know-hows, der Handbücher, Vorlagen, Systeme, Prompts, Methoden, Quelldateien und zentral erstellten Inhalte. Die Rechte des Kunden gehen erst nach vollständiger Bezahlung und nur in dem im Kundenvertrag ausdrücklich festgelegten Umfang über.

Artikel 20 – Vertraulichkeit

Die Parteien schützen geschäftliche, technische, finanzielle und kundenbezogene Informationen. Der Franchisenehmer nutzt diese Informationen ausschließlich für die Ausübung der Franchise-Tätigkeit, beschränkt den Zugriff darauf auf das erforderliche Maß und sorgt für die Einhaltung der Vorschriften durch sein Personal. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Artikel 21 – Verhinderung von Umgehung und Verbraucherschutz

Der Franchisenehmer darf keine Leads verheimlichen, keine Verträge außerhalb des Systems abschließen, keine Kunden weiterleiten, keine inoffiziellen Zahlungen entgegennehmen, nicht direkt mit dem BOZBAY-Team oder dessen Lieferanten zusammenarbeiten und keine anderen Unternehmen nutzen, um die Umsatzbeteiligung zu umgehen.

§ 22 – Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot

Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, dürfen der Franchisenehmer und die von ihm kontrollierten Personen während der Laufzeit sowie in dem in Anhang 7 genannten Zeitraum und Gebiet keine konkurrierenden Aktivitäten aufbauen, die das System kopieren, und keine geschützten Kunden oder BOZBAY-Mitarbeiter abwerben. Diese Bestimmung ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang auszulegen.

Artikel 23 – Datenschutz und Cybersicherheit

Die Parteien halten sich an die einschlägigen Datenschutz- und Cybersicherheitsvorschriften. Die Daten werden ausschließlich in zugelassenen Systemen gespeichert, wobei rollenbasierte Zugriffsrechte, sichere Passwörter und eine Multi-Faktor-Authentifizierung zum Einsatz kommen; Verstöße werden unverzüglich gemeldet. Bei Bedarf wird ein Anhang zur Datenverarbeitung unterzeichnet.

Artikel 24 – Qualitätskontrolle, Schulungen und Handbücher

BOZBAY kann Handbücher, Normen, Checklisten und Schulungen veröffentlichen und aktualisieren. Der Franchisenehmer nimmt an den Schulungen teil, setzt die Aktualisierungen um, gestattet die Überprüfung und behebt etwaige Mängel. Ohne die erforderliche Qualitätsfreigabe darf keine Lieferung an den Kunden erfolgen.

Artikel 25 – Berichterstattung und Prüfung

Der Franchisenehmer legt wöchentliche Pipeline-Berichte, monatliche Marketing- und Finanzberichte, Bank- und Inkassobelege, CRM-Einträge sowie einen Jahresplan vor. BOZBAY kann operative, markenbezogene, digitale und finanzielle Prüfungen durchführen.

Artikel 26 – Compliance und Ethik

Die Parteien halten sich an die Vorschriften in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Geldwäsche, Sanktionen, Wettbewerb, Verbraucherschutz, Werbung und Arbeitsrecht. Der Franchisenehmer darf keine unzulässigen Zahlungen leisten, nicht mit Parteien zusammenarbeiten, gegen die Sanktionen verhängt wurden, und muss eine ordnungsgemäße Buchführung gewährleisten.

Artikel 27 – Versicherung und Haftung

Der Franchisenehmer schließt die erforderlichen und angemessenen gewerblichen Versicherungen ab. Jede Partei ist für ihre eigenen Handlungen, ihr Personal und ihre Steuern verantwortlich. Bei Betrug, Vorsatz, Verletzung der Vertraulichkeit, Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums und ausstehenden Zahlungen gilt keine Haftungsbeschränkung.

Artikel 28 – Verstöße und Abhilfe

Bei behebbaren Verstößen erfolgt eine schriftliche Mitteilung, und es wird die in Anhang 8 festgelegte Frist eingeräumt. Bis zur Behebung eines schwerwiegenden Verstoßes kann BOZBAY die Nutzung der Marke, den Systemzugang, Besprechungen, Angebote oder Lieferungen aussetzen.

§ 29 – Sofortige Kündigung

Markenmissbrauch, Testkäufer oder Inkasso, Betrug, Bestechung, Datendiebstahl, Datenschutzverletzung, unlauterer Wettbewerb, wiederholte Zahlungsverstöße, Rufschädigung, Insolvenz, Verlust der Rechtsfähigkeit oder im Falle einer unbefugten Übertragung kann BOZBAY den Vertrag unverzüglich kündigen.

Artikel 30 – Vertragsstrafe und Schadensersatz

Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, gilt die in Anhang 8 festgelegte Vertragsstrafe für den Missbrauch des Namens „BOZBAY“, geheime Geschäfte, die Abwerbung von Kunden, die Einbehaltung von BOZBAY-Geldern sowie die unbefugte Eintragung oder Nutzung von Markenrechten nach Beendigung des Vertrags. Das Recht auf Ersatz des zusätzlichen Schadens sowie auf einstweilige Verfügungen bleibt vorbehalten.

Artikel 31 – Folgen der Kündigung

Der Franchisenehmer BOZBAY stellt die Nutzung unverzüglich ein, entfernt die Schilder, übergibt die digitalen Vermögenswerte und Passwörter, gibt vertrauliche Unterlagen zurück oder löscht sie sicher, übergibt Kunden und Projekte, schließt die Konten und unterlässt es, so zu tun, als bestünde weiterhin eine Geschäftsbeziehung.

Artikel 32 – Höhere Gewalt

Die von einem Ereignis außerhalb ihrer Kontrolle betroffene Partei meldet dieses, mindert dessen Auswirkungen und kehrt zur Vertragserfüllung zurück. Die Zahlungsverpflichtungen für bereits erbrachte oder in Rechnung gestellte Leistungen entfallen nicht. Ein länger andauernder Fall höherer Gewalt kann unter den vereinbarten Bedingungen ein Kündigungsrecht begründen.

Artikel 33 – Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Das anwendbare Recht, die Vertragssprache, die Verhandlungsfrist, die Regeln für die Mediation oder das Schiedsverfahren, der Ort, die Anzahl der Schiedsrichter und das Gericht für einstweilige Anordnungen sind in Anhang 9 anzugeben. Es sollte eine in beiden Ländern anwendbare Regelung gewählt werden.

Artikel 34 – Mitteilungen

Offizielle Mitteilungen sind unter Einhaltung der nach geltendem Recht zulässigen Verfahren an die in Anhang 1 aufgeführten Adressen und E-Mail-Adressen zu senden. Änderungen sind nur bei schriftlicher Mitteilung wirksam.

Artikel 35 – Übertragung und Kontrollwechsel

Der Franchisenehmer darf den Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder abtreten noch verpfänden, Unterlizenzen vergeben oder die Kontrollverhältnisse ändern. BOZBAY kann den Vertrag an ein verbundenes Unternehmen, das Inhaber des Franchisesystems ist, oder an einen Rechtsnachfolger abtreten.

§ 36 – Vertragseinheit und Änderungen

Der Vertrag und seine Anhänge treten an die Stelle früherer Vereinbarungen zum Thema Franchising. Änderungen, Verzichtserklärungen und Genehmigungen bedürfen der schriftlichen Form durch bevollmächtigte Vertreter. Eine einmalige Nichtanwendung stellt keinen dauerhaften Verzicht dar.

Artikel 37 – Trennbarkeit und Sprache

Ungültige Bestimmungen werden so weit eingeschränkt oder geändert, dass der rechtmäßige wirtschaftliche Zweck gewahrt bleibt. Liegt die Unterzeichnung in mehreren Sprachen vor, wird die maßgebliche Sprache in Anhang 9 festgelegt.

Artikel 38 – Elektronische Signaturen und Unterschriften auf Papier

Der Vertrag kann, soweit dies nach dem Vertragsrecht zulässig ist, in getrennten Ausfertigungen und mit elektronischer Signatur unterzeichnet werden. Die Unterschrift bindet das Unternehmen nur dann, wenn sie von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter geleistet wird und die erforderlichen Genehmigungen des Unternehmens, die Identitätsprüfung sowie die örtlichen Formvorschriften erfüllt sind.

KAPITEL IV – ANHÄNGE, UNTERSCHRIFTEN UND ANWENDUNGSFORMULARE

Anhang 1 – Parteien, Region und bevollmächtigte Vertreter

Firmennamen, Registereinträge, Anschriften, wirtschaftliche Eigentümer, offizielle Korrespondenz, zugelassene Region, Geschäftsstelle und Unterschriftsberechtigung werden eingetragen.

Anhang 2 – Katalog der zugelassenen Dienstleistungen

Umfasst Design, Produktentwicklung, Innenarchitektur, Branding, Grafikdesign, Marketing, Social Media, Fotografie, Video, Web, E-Commerce, Apps, UI/UX, CRM, Geschäftsentwicklung, Export, Lead-Generierung, Leistungsbeschreibungen, Kostenkalkulationen und technische Angebote.

Anhang 3 – Zuständigkeitsmatrix

Legt die Bereiche Werbung, Erkundung, Umfang, Preis, Rabatt, Kundenvertrag, Zahlungsabwicklung, Lieferbestätigung, Veröffentlichung und Systemzugriffsrechte fest.

Anhang 4 – Finanzielle Bedingungen

Es regelt die Franchisegebühren, die Aufteilung im Verhältnis 60 % zu 40 %, die Regeln für direkte Kosten, die Abrechnungstermine, die Währung, die Bank, Steuern sowie die Folgen von Zahlungsverzögerungen.

Anhang 5 – Lokaler Marketingplan

Legt das monatliche Werbebudget, die Kanäle, die Kampagnenfreigabe, den Content-Kalender, das Lead-Ziel, die Berichterstattung sowie die Zuständigkeiten für Veranstaltungen und den lokalen Markt fest.

Anhang 6 – Leistungsstandards

Definiert Mindestwerte für Leads, Termine, Angebote, Konversionen, Umsatz, Zahlungseingänge, CRM-Abschluss, Kundenzufriedenheit und die vierteljährliche Bewertung.

Anhang 7 – Datenschutz, Maßnahmen zur Verhinderung von Umgehung und rechtmäßige Einschränkungen

Legt die Einschränkungen in Bezug auf geschützte Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Regionen, Zeiträume und die geltenden lokalen Rechtsvorschriften fest.

Anhang 8 – Vertragsverletzung, Abhilfe und Vertragsstrafe

Enthält Bestimmungen zu gewöhnlichen und schwerwiegenden Verstößen, zur Nachbesserungsfrist, zur Aussetzung, zur Kündigung sowie zur Höhe bzw. Formel der Vertragsstrafe, die von einem Rechtsanwalt festzulegen ist.

Anhang 9 – Anwendbares Recht, Schiedsgerichtsbarkeit und Hauptsprache

Rechtsordnung, Schiedsgericht, Ort, Sprache, Anzahl der Schiedsrichter, Gericht für einstweilige Anordnungen und Haupttext sind anzugeben.

Anhang 10 – Eröffnungsbescheinigung

Der Vertrag wird nach der Unternehmensüberprüfung, der Zahlung, der Genehmigung durch die Geschäftsstelle, der Schulung, der Systemeinrichtung, der Erstellung der Webseiten, der Festlegung des Werbekonzepts und der Markenprüfung unterzeichnet.

Anhang 11 – Projektvereinbarungsformular

Projektcode, Kunde, Vertragswert, Zahlungseingang, Steuer, Rückerstattung, Werbekosten, direkte Kosten, ausschüttbarer Betrag, 60 %- und 40 %-Anteil, Überweisungsdatum und Unterschriften.

Anhang 12 – Abgangs- und Übergabebescheinigung

Bestätigt die Entfernung von Schildern, die Übertragung von Domainnamen/Konten, CRM- und Kundendaten, die Rückgabe/Löschung von Dateien, den Jahresabschluss sowie die Beendigung der Markennutzung. BEFUGNISMATRIX Tätigkeit Lokales Büro BOZBAY Türkei Kennenlerngespräch Franchise-Nehmer kann verwalten BOZBAY auf Anfrage Technisches Gespräch Gemeinsames Gespräch obligatorisch Technischer Umfang wird von BOZBAY verwaltet Endpreis und Rabatt Keine einseitige Befugnis Schriftliche Genehmigung von BOZBAY Kundenvertrag YNur befugte Unterzeichner; Zustimmung von BOZBAY erforderlich; Projektübergabe; keine Übergabe vor der Genehmigung; Qualitätsfreigabe durch BOZBAY; Markenveröffentlichung; Entwurf wird vor Ort erstellt; Genehmigung durch BOZBAY vor der Veröffentlichung

FORMEL FÜR DIE PROJEKTABRECHNUNG Ausschüttungsfähige Projekteinnahmen Tatsächlich vereinnahmter Betrag − anfallende Steuern − Rückerstattungen − an den Kunden weitergereichte Werbeausgaben − vorab genehmigte direkte Projektkosten Dritter = Ausschüttungsfähige Projekteinnahmen. Anteil von BOZBAY: 60 %. Anteil des Franchisenehmers: 40 %.

UNTERSCHRIFTEN Die Unterzeichner bestätigen, dass sie ordnungsgemäß befugt sind, ihre Unternehmen zu vertreten, und dass sie diesen Vertrag sowie dessen Anhänge gelesen und akzeptiert haben.

PARTEI A / FRANCHISE-GEBER PARTEI B / FRANCHISE-NEHMER Handelsname

Vorname, Nachname und Titel

Unterschrift / Firmenstempel

Datum des Inkrafttretens

Ort

Zeuge (optional): ________________________________ ERÖFFNUNGSZERTIFIKAT ☐ Die Unternehmensprüfung wurde abgeschlossen ☐ Die Franchise-Gebühren wurden bezahlt oder gesichert ☐ Die Geschäftsräume wurden genehmigt ☐ Das Team wurde zusammengestellt und geschult ☐ CRM- und Berichtssysteme sind aktiv ☐ Website, Seiten und Werbekonten wurden genehmigt ☐ Der lokale monatliche Werbeplan wurde genehmigt ☐ Das Markenhandbuch wurde akzeptiert ☐ Das Eröffnungsdatum wurde bestätigt Genehmigt durch BOZBAY: ________________________ Datum: ______________